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| Dienstleistung | Dokumente | Formular/Link |
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| Bestattungen Friedhof Sie sind mit einem Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis konfrontiert? Der/die Verstorbene hat den Wunsch auf dem Friedhof Schüpfen bestattet zu werden? Hier finden Sie alle Infos bezüglich Bestattungen auf dem Friedhof Schüpfen. Der Friedhof der Einwohnergemeinde Schüpfen befindet sich an der Ziegeleistrasse (vis à vis Gemeindewerkhof). Kontaktpersonen:
Bestattung von Auswärtigen
Folgende Grabarten sind in Schüpfen zugelassen:
Die Grabmäler haben sich in die Harmonie und Würde des Friedhofes einzufügen. Sie dürfen die Gestaltung nicht stören. | Anfahrtsplan Friedhof Bestattungs- und Friedhofreglement Bestattungsmeldung | /wAssets/docs/dienstleistungen/GesuchBeisetzungAuswaertige.pdf Todesfall - Allgemeine Informationen |
| Abfallentsorgung | Abfallkalender als PDF Abfallreglement Abfalltarif ab 01.01.2026 | Abfälle
Abfallkalender |
| Baubewilligungsverfahren Als kleine Baubewilligungen gelten solche, die in Art. 27 BewD aufgeführt sind. Es genügt die schriftliche Zustimmung der betroffenen Nachbarn. Eine öffentliche Publikation ist nicht erforderlich. Die Baukommission Schüpfen hat die volle Baubewilligungskompetenz, das heisst alle Baugesuch die nicht für den Zweck der Gemeinde, des Gastgewerbes oder der Prostitution bestimmt sind, werden durch die Baukommission bewilligt. Für die Bereiche, welche nicht durch die Baukommission zu bewilligen sind, ist das Regierungsstatthalteramt Aarberg zuständig. Die Baukommission entscheidet, welche ordentlichen Baugesuche dem Gemeinderat im Rahmen eines Mitwirkungsverfahren unterbreitet werden. Das Büro der Baukommission kann Baugesuche nach Art. 27 BewD ohne Entscheid der Baukommission bewilligen. Für allfällige Ausnahmen für das Bauen ausserhalb der Bauzone ist eine Ausnahme nach Art. 24 des Raumplanungsgesetzes (RPG) des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) erforderlich. Preis: nach Aufwand | Näherbau- / Grenzbaurecht Zustimmungserklärung | Baureglement Link zum eBau |
| Feuerwehr Die Feuerwehr Schüpfen bekämpft Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse, insbesondere Öl-, Gas- und Chemieunfälle in der Gemeinde. Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer zwischen dem 21. und dem 50. Altersjahr sind der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt.
Benötigen Sie die Hilfe der Feuerwehr in einem Notfall dann wählen Sie den Feuerwehrnotruf 118. | Feuerwehrreglement | |
| Abwasserentsorgung | Abwasserreglement Informationen zum Abwasserleitungsnetz | |
| Altersleitbild Das Altersleitbild der Gemeinden Schüpfen, Grossaffoltern und Rapperswil wurde im Jahr 2024 überarbeitet. Im Leitbild werden die aktuellen und zukünftigen demographischen und gesellschaftlichen Herausforderungen für unsere Gemeinde formuliert, sowie Leitgedanken und strategische Ziele in 6 Handlungsfeldern definiert. Das Altersleitbild bildet die Planungsgrundlage für die kommunale Alterspolitik. | Altersleitbild | Seniorenrat und Altersbeauftragte |
| Ortspolizei Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Neben Bund und Kantonen sind dazu auch die Gemeinden auf vielfältige Weise tätig. Die Grundlagen polizeilicher Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden sind dabei weit verstreut: Teils handeln die Gemeinden in Ausübung bundesrechtlicher oder kantonaler Bestimmungen und Aufgabezuweisungen, teils wenden sie autonom gesetztes Recht an. Das Polizeiorgan der Gemeinde Schüpfen ist der Gemeinderat. Das Polizeiorgan nimmt die gemäss kantonaolem Polizeigesetz zugewiesenen Aufgaben im Bereich der Sicherheits- und Verkehrspolizei wahr. | Gemeindepolizeireglement | |
| Schulräume mieten Haben Sie Interesse, einen der folgenden Schulräume für einen Anlass zu mieten? Unterstufenzentrum:
Oberstufenzentrum:
Für die Bewilligung ist die Gemeindeverwaltung in Absprache mit der Schulleitung zuständig. Für eine Reservationsanfrage reichen Sie uns bitte das offizielle Gesuchsformular ein. Die Schulräume stehen bis 17.00 Uhr grundsätzlich der Schule zur Verfügung. | Benützungsgesuch Schulräume Verordnung für die Benützung der Sport- und Schulanlagen | |
| Sporthalle Schüpfen | Anfahrtsplan Sporthalle Benützungsgesuch Sporthalle Parkordnung bei der Sporthalle Parkplätze rund um das Kirchgemeindehaus Verordnung für die Benützung der Sport- und Schulanlagen Winterbelegungsplan 2025_2026 | |
| Umzug Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde Schüpfen bitten wir Sie, uns die neue Adresse bekannt zu geben. Dadurch können wir die Einwohnerkontrolle aktualisieren und Ihnen einen neuen Niederlassungsausweis zustellen. Bitte teilen Sie uns persönlich am Schalter, per Telefon oder via E-Mail die folgenden Angaben mit:
| Melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz | |
| Wasserversorgung Im Gemeindegebiet sind folgende Wasserversorgungen zuständig: Wasserversorgung Schüpfen Versorgungsgebiet:
Wasserversorgung Saurenhorn Versorgungsgebiet:
Wasserversorgung Meikirch-Uettligen und Umgebung Versorgungsgebiet:
Wasserqualität Notfallnummern | Abwassertarif Wasserversorgung Wasserversorgungsreglement | Wasserversorgung Saurenhorn
Wasserversorgung Meikirch-Uettligen und Umgebung Wasserqualität Notfallnummern |
| Wohnsitzbestätigung Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder online bestellen. Gebühren: 20.00 | Onlineformular Wohnsitzbestätigung | |
| Datenschutz- und sperre Die Gemeinde Schüpfen führt im Rahmen der gesetzlichen Aufträge und Vorschriften verschiedene Datensammlungen. Die wichtigste Datensammlung stellt die Einwohnerkontrolle dar, in welcher sämtliche Schüpfenerinnen und Schüpfener registriert sind. Die Gemeinde Schüpfen ist sowohl an die kantonalen Datenschutzvorschriften als auch an die zusätzlichen kommunalen Vorschriften gebunden. Datenschutzaufsichtsstelle Bekanntgabe von Daten Listenauskünfte Einzelauskünfte Auskünfte an Behörden Hinweis:
Recht auf Einsicht Nachstehend finden Sie die reglementarischen Datenschutzbestimmungen der Einwohnergemeinde Schüpfen. | Datenschutz, Verordnung zur Ergänzung des kant. Datenschutzgesetzes und zur Internetbekanntgabe von öffentlichen Informationen Datenschutzreglement | Kantonale Datenschutzaufsichtsstelle
BDO AG |
| Abmeldung / Wegzug Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz muss spätestens am Tag des Umzugs erfolgen. Die Meldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen. Wenn Sie Schweizerin oder Schweizer sind, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Militärpflichtige melden den Wegzug zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär. Zivilschutzpflichtige melden den Wegzug zudem beim Gemeindeverband öffentliche Sicherheit Regio Seeland. Wenn Sie Ausländerin oder Ausländer sind, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
Bei einem Wegzug ins Ausland, ist uns der Ausländerausweis (Ausweise B & C) abzugeben. Sowohl für Schweizerinnen und Schweizer als auch für Ausländerinnen und Ausländer gilt, dass nebst der Auslandadresse zwingend auch eine Vertreteradresse in der Schweiz anzugeben ist. | eUmzugCH | |
| Anmeldung / Zuzug Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
| eUmzugCH |