Sie sind mit einem Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis konfrontiert?
Beiliegendes Merkblatt hilft Ihnen beim richtigen Vorgehen.
Allgemeine Informationen
Wenn ein Mensch stirbt, muss innerhalb von zwei Tagen das Zivilstandsamt benachrichtigt werden.
Spital
Wenn der Tod im Spital oder in einem Altersheim eintritt, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt. Sie sorgt auch für die ärztliche Todesbescheinigung.
Zuhause
Stirbt eine Person zu Hause, muss ein Arzt oder eine Ärztin benachrichtigt werden. Verlangen Sie von diesem eine ärztliche Todesbescheinigung zu Handen des Zivilstandsamtes. Falls Sie eine Bestattungsfirma beauftragen, nimmt diese Ihnen alle Formalitäten ab.
Siegelung
Alles rund um die Siegelung finden Sie unter der Dienstleistung "Siegelung".
Bestattung
Alles rund um die Bestattung auf dem Friedhof Schüpfen finden Sie unter der Dienstleitung "Bestattung Friedhof Schüpfen".
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.