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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken, Versicherungen oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis.

Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes geht die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen per 1. Juni 2016 von den Gemeinden auf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) über.

Zuständige KESB für Schüpfen:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Seeland
Stadtplatz 33
Postfach 29
3270 Aarberg

031 636 30 30
E-Mail

Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis?

  • Das Gesuch ist bei der KESB direkt am Schalter, per Post oder über die E-Mailadresse einzureichen.
  • Die gesuchstellende Person hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes beizulegen.

Gebühren:
Fr. 20.00 (bei Barzahlung)
Fr. 30.00 (bei Versand und Rechnungsstellung)

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