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Patientenverfügung / Vorsorgeauftrag

Patientenverfügung – um sicher zu sein
Für viele ist es eine beängstigende Vorstellung, durch einen Unfall oder eine Krankheit nicht mehr selber entscheiden zu können. Mit einer Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sorgt man für solche Situationen vor und hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Die Patientenverfügung erleichtert Ärztinnen und Ärzten schwierige Entscheide zu fällen und entlastet auch Angehörige, da sie nicht um die Frage ringen müssen: «Was hätte der oder die Verunfallte gewollt?» 

Hinterlegung bei der Gemeinde
Eine Hinterlegung auf der Gemeinde ist eher ungeeignet, weil garantiert werden muss, dass die Patientenverfügung für Ärzte etc. jeden Tag 24 h während 365 Tagen im Jahr zur Verfügung gestellt werden könnte.

Vorsorgeauftrag
Der Vorsorgeauftrag ist ein neues Instrument. Darin kann eine handlungsfähige Person vorausschauend festlegen, wer sie vertreten soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage ist, wie zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls. Sie kann eine natürliche oder juristische Person als Vertreterin bezeichnen, die für sie im Fall der Urteilsunfähigkeit die persönlichen und/oder finanziellen Angelegenheiten erledigen soll. 

Hinterlegung bei der Gemeinde
Eine Hinterlegung ist analog zur letztwilligen Verfügung gegen eine Gebühr von Fr. 35.00 möglich.

Patientenverfügung ausführliche Version, Kurzversion und Hinweiskarte z.B.

www.fmh.ch

www.pro-senectute.ch/angebote (Docupass)

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Vorsorgeauftrag
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