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Adressauskunft

Die Einwohnerkontrolle gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin gestützt auf gesetzlichen und reglemantarischen Bestimmungen folgende Angaben bekannt:

  • Name / Vorname(n)
  • Geburtsjahr
  • Heimatort(e)
  • Adresse oder Wegzugsdatum und Wegzugsort

Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin muss ein schützenswertes Interesse glaubhaft machen, um die Angaben zu erhalten. Diesbezügliche Unterlagen sind der Anfrage beizulegen.

Hinweise:

  • Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.
  • Listenauskünfte bedingen ein schriftliches Gesuch an den Datenschutzbeauftragten. 

Gebühr:

  • Fr. 10.00 in Briefmarken oder gegen Rechnung
Gemeindeschreiberei
Ausweise und Bescheinigungen